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Entwurf für die Änderung des Bebauungsplanes im Spreehotel

Bürger können Stellung nehmen

Der Entwurf des geänderten Bebauungsplanes „Talsperre Bautzen – Ferienpark Oberlausitz“ wird vom 16. März bis 20. April 2015 im Bauverwaltungsamt der Stadt öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit kann jedermann seine Stellungnahme zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden auch zur Niederschrift abgeben. Auch die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden können sich äußern.von Wolfgang Giese (09.03.2015)

Foto: LausitzNews.de

Die Bautzener Stadträte hatten am Mittwoch, dem 26. Februar 2015, den Entwurf bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme gebilligt und seiner Auslegung zugestimmt. In den Entwurf sind bereits die Anmerkungen von 30 Bürgern sowie von Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung geprüft und berücksichtigt worden. Der nun vorliegende Entwurf sieht vor in den Baufeldern 17 und 40 ausnahmsweise Betriebswohnungen und – befristet bis zum 30. Juni 2019 – Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende im Baufeld 40 (Spreehotel) vor. Derzeit nutzt der Landkreis Bautzen das ehemalige Spreehotel am Bautzener Stausee als Unterkunft für Asylsuchende. Dies ist aktuell jedoch rechtlich nicht zulässig, da der Bebauungsplan nur eine touristische Nutzung des Gebiets vorsieht. Die Stadt hat daher die Nutzung als Asylunterkunft pflichtgemäß untersagt, der Sofortvollzug wurde jedoch ausgesetzt. Das weitere Verfahren in diesem Punkt liegt derzeit bei der Landesdirektion.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1 (Gewandhaus) im Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 314 oder 309 während der Dienststunden

Montag 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch 07.30 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 18.00 Uhr

Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Raum ist barrierefrei über den Aufzug im Gewandhaus erreichbar. Während dieser Frist können bei der Stadtverwaltung Bautzen, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen werden von der Stadtverwaltung im Mai und Juni abgewogen und ein Abwägungsvorschlag für den Stadtrat erarbeitet. Der Beschluss darüber ist für die Stadtratssitzung im August 2015 vorgesehen. Das Ergebnis wird den Einwendern nach dem Abwägungsbeschluss mitgeteilt.

Stadt Bautzen
Amt für Pressearbeit und Stadtmarketing
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Fon 03591 5 34-3 91
Fax (03591) 5 34-3 99
E-Mail: info@bautzen.de

www.bautzen.de

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