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IHK Dresden / BmWAk

Die Erstzertifizierung von Energiemanagement-Systemen wird jetzt gefördert:

Das lang erwartete Förderprogramm zur Förderung von Energiemanagementsystemen kann mit der Verabschiedung der Förderrichtlinie starten. Gefördert wird die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO 50001 und von Energiecontrollings sowie dafür notwendige Messtechnik und Software. Anträge können ab dem 15. August 2013 gestellt werden.

Foto: Thorben Wengert

Die bereits im Juli 2012 im Entwurf vorgelegte Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen ist am 22. Juli 2013 vom Bundeswirtschaftsministerium verabschiedet und am 6. August 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Wie bereits im Entwurf vorgesehen, wurde das Bundesamt für Ausfuhrkontrollen (BAFA) mit der Administration des Förderprogramms betraut. Antragsberechtigte Unternehmen können ab dem 15. August 2013 einen Antrag auf Förderung stellen. Weitere Informationen und das Antragsformular werden dann über http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme  verfügbar sein.

Gefördert wird:

  -  die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 mit

     maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro

  -  die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach den Anforderungen des Anhangs

     der Richtlinie (entspricht im Wesentlichen der Anlage 2 der SpaEfV) mit maximal 80 %

     der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro

  -  der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme mit maximal 20 % der

     zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro

  -  der Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme mit maximal 20 % der 

     zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal  4.000 Euro

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Zur Förderung der Erstzertifizierung eines Energiecontrollings müssen die durchschnittlichen Jahresenergiekosten des Unternehmens unter 200.000 Euro liegen. Nicht antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen, die im laufenden oder vergangenen Jahr die Besondere Ausgleichsregelung wahrgenommen haben und dafür zu einer Zertifizierung verpflichtet waren (mehr 10 GWh Strombezug). Unternehmen, die über den Spitzenausgleich zur Einführung eines Energiemanagements verpflichtet sind, können die Förderung nur wahrnehmen, wenn es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (nach EU-Definition) handelt.

(IHK-Pressestelle: 09.08.2013)

Industrie- und Handelskammer Dresden
Langer Weg 4
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IHK Dresden / BmWAk (20.11.2013)

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