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SAB-Sachsen/IHK Dresden

Förderinformationen der SAB: Stärkung des eigenkapitalähnlichen Charakters im GRW-Nachrangdarlehen

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) informierte in ihrem Newsletter über Aktualisierungen in der Mittelstandsrichtlinie ...

Das GRW-Nachrangdarlehen hat sich in den letzten Monaten zum wichtigen Baustein bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft entwickelt. Um die Anerkennung des GRW-Nachdarlehens als wirtschaftliches Eigenkapital zu erleichtern, werden die Darlehen ab sofort zu noch attraktiveren Bedingungen ausgereicht.

 

1. Verzicht auf außerordentliche Kündigungsrechte

Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer Vermögensverschlechterung des Endkreditnehmers wird die SAB gegenüber der Hausbank die Inanspruchnahme außerordentlicher Kündigungsrechte nicht verlangen.

2. Erweiterung der Nachrangklausel

Die Rangrücktrittserklärung umfasst neben der Darlehensforderung auch Nebenforderungen wie Zinsen und sonstige Forderungen.

3. Einschränkung des Sondertilgungsrechtes

Auf Wunsch der Hausbank wird die SAB einem Verzicht auf die vertraglich geregelten Sondertilgungsrechte des Endkreditnehmers zustimmen.

Näher Informationen zu den Programmen finden sie auf den Internetseiten der SAB.

Nutzen sie auch die Möglichkeit einer individuellen Finanzierungsberatung.

Industrie- und Handelskammer Dresden
Ansprechpartnerin: Ute Zesewitz
Telefon: 0351 2802-147
Fax: 0351 2802-7127
zesewitz.ute@dresden.ihk.de
IHK Dresden
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0
Telefax: 0351 2802-280
E-Mail: service@dresden.ihk.de

www.dresden.ihk.de

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. 0351 / 4910 0
Fax 0351 / 4910 4000
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

www.sab.sachsen.de

SAB-Sachsen/IHK Dresden (03.08.2013)

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