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Förderung von

Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit eine Möglichkeit der Förderung von Frauen im ländlichen Raum geschaffen. Ein Programmbaustein ist die Förderung von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum.

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Ziel dieser Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen. Ein Programmbaustein ist die Förderung von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum. Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Unternehmen aufbauen. Die Existenzgründung muss dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führen.

Dem ländlichen Raum i. S. d. Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.
Zuwendung: Die Zuwendung beträgt maximal 6.000 Euro und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird einmalig gewährt. Dabei darf das Gesamtinvestitionsvolumen 20.000 Euro nicht übersteigen.

Förderumfang

  • Sachausgaben einschl. Ausgaben für Werbemaßnahmen
  • Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind
  • Investitionsausgaben, nicht jedoch betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft

Ausgeschlossen sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Kraftfahrzeuge.

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen bis 31. März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres (01.07. bis 31.12.) sowie bis 31. Oktober für das erste Halbjahr des Folgejahres (01.01. bis 30.06.) zu stellen.

Antragsunterlagen

  • Antrag
  • Unternehmenskonzept
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Stellungnahme der jeweiligen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer oder der zuständigen berufsständischen Kammer

Der IHK.GründerService unterstützt Sie mit weiteren Informationen und Hinweisen zur Konzepterstellung sowie zur Finanzplanung. Nutzen Sie die Möglichkeit der individuellen Beratung.

IHK Dresden
Ansprechpartner: Manuela Glöckner
Telefon: 0351 2802-123
E-Mail: gloeckner.manuela@dresden.ihk.de
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IHK Dresden (06.06.2016)

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