Förderung von
Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit eine Möglichkeit der Förderung von Frauen im ländlichen Raum geschaffen. Ein Programmbaustein ist die Förderung von Existenzgründungen durch Frauen im ländlichen Raum.
Dem ländlichen Raum i. S. d. Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.
Zuwendung: Die Zuwendung beträgt maximal 6.000 Euro und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird einmalig gewährt. Dabei darf das Gesamtinvestitionsvolumen 20.000 Euro nicht übersteigen.
Ausgeschlossen sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Kraftfahrzeuge.
Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen bis 31. März für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres (01.07. bis 31.12.) sowie bis 31. Oktober für das erste Halbjahr des Folgejahres (01.01. bis 30.06.) zu stellen.