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Der Sächsische Gründerinnenpreis

Bis zum 30. September können sich sächsische Gründerinnen und Unternehmerinnen, die sich innerhalb der letzten sieben Jahre selbstständig gemacht haben, für den „Sächsischen Gründerinnenpreis 2020“ bewerben. Der Preis wird Anfang 2020 verliehen.

Ziel des Preises ist es, die Existenzgründung von Frauen in der Öffentlichkeit sichtbar zu machen. Immerhin werden rund ein Drittel der Gewerbeanmeldungen für Einzelunternehmen in Sachsen von Frauen vorgenommen. Das ist im Bundesvergleich bereits hoch, das Potenzial ist jedoch noch lange nicht ausgeschöpft. Die Schwerpunkte der Gründungen durch Frauen lagen dabei bisher überwiegend in den Bereichen Handel, Dienstleistungen und Gastgewerbe. Der Preis soll dazu beitragen, ein gründerinnenfreundliches Klima in Sachsen zu verstetigen und den Strukturwandel in Sachsen vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen insgesamt weiterzuentwickeln. Er soll Frauen ermutigen, in bestimmten Lebenssituationen über eine Existenzgründung nachzudenken und optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen.

Anmeldefrist : 30. September 2019

Weitere Informationen und Anmeldung unter

www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de

Industrie- und Handelskammer Dresden
Ansprechpartner: Manuela Glöckner
Langer Weg 4
01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-123
gloeckner.manuela@dresden.ihk.de

www.dresden.ihk.de

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration
Stichwort: Sächsischer Gründerinnenpreis
Albertstraße 10
01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-54934
Telefax: +49 351 564-54909
E-Mail: gruenderinnenpreis@sms.sachsen.de

www.saechsischer-gruenderinnenpreis.de

IHK Dresden / GS Bautzen (08.10.2016)

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